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   BGH, 13.03.1984 - 4 StR 115/84   

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https://dejure.org/1984,2864
BGH, 13.03.1984 - 4 StR 115/84 (https://dejure.org/1984,2864)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1984 - 4 StR 115/84 (https://dejure.org/1984,2864)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84 (https://dejure.org/1984,2864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen tateinheitlich begangener sexueller Nötigung - Revision aufgrund Übersehen einer Spezialität zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22, § 23, § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - 4 StR 115/84
    Nach den nunmehr getroffenen Feststellungen war es von Anfang an das Ziel des Angeklagten, mit Frau Kn. zum Geschlechtsverkehr zu kommen, obwohl diese ihm ihre Ablehnung eindeutig klar gemacht hatte; daß die sexuellen Handlungen, mit denen der Angeklagte zur Verwirklichung seines Entschlusses ansetzte, eine darüber hinausgehende selbständige Bedeutung hatten (vgl. BGHSt 17, 1, 2 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61] m.w.N.), ist den Gründen des angefochtenen Urteils nicht zu entnehmen.

    In derartigen Fällen ist deshalb nur § 177 StGB als das besondere (speziellere) Gesetz anzuwenden; das gilt auch dann, wenn es bei der Vergewaltigung nur zum Versuch gekommen ist (BGHSt 1, 152, 153; 17, 1, 2).

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - 4 StR 115/84
    In derartigen Fällen ist deshalb nur § 177 StGB als das besondere (speziellere) Gesetz anzuwenden; das gilt auch dann, wenn es bei der Vergewaltigung nur zum Versuch gekommen ist (BGHSt 1, 152, 153; 17, 1, 2).

    Der Schuldumfang der Tat ist gleich geblieben, und außerdem hat die Verletzung der Vorschrift des § 178 StGB für die untere Grenze des zugrunde zu legenden Strafrahmens auch weiterhin ihre Bedeutung behalten (vgl. BGHSt 1, 152, 156).

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

    Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (BGHSt 1, 152, 154; 17, 1, 2; BGH bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 115/84; ständ. Rechtspr.).
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